Rechtsprechung / EuG, 06.12.2001 – T-43/98

Zitiert von 27 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 06.12.2001 – T-43/98

  1. EuG, 08.07.2008 – T-48/05 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Kommission wird verurteilt, an Herrn Yves Franchet und Herrn Daniel Byk 56 000 Euro zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abg…

  2. EuG, 03.05.2002 – T-177/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Einrede der Unzulässigkeit wird abgewiesen. 2. Das Verfahren wird zur Hauptsache fortgesetzt. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  3. EuG, 31.05.2006 – T-354/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.

  4. EuG, 08.05.2007 – T-271/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Kommission wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 20000 Euro nebst Verzugszinsen vom Zeitpunkt der Verkündung dieses Urteils bis zur tatsächlichen Begleichung in Höhe des um zwei Prozentpunkte erhöhten …

  5. EuG, 06.12.2001 – T-44/98 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission einschließlich der Kosten der Verfahren der einstweiligen Anordnung. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten…

  6. EuG, 17.01.2013 – T-346/11 Urteil

    Leitsatz 1. Die Nichtigkeitsklage und die Schadensersatzklage in der Rechtssache T-346/11 werden abgewiesen. 2. Die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-347/11 ist erledigt. 3. Die Schadensersatzklage in der Rechtssache T-347/1…

  7. EuG, 19.03.2010 – T-42/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Der Antrag auf Nichtigerklärung hat sich erledigt. 2. Der Antrag auf Schadensersatz wird abgewiesen. 3. Das Europäische Parlament t…

  8. EuG, 26.06.2008 – T-94/98 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Alfonsius Alferink und die 67 weiteren Kläger, die in dem Verzeichnis im Anhang aufgeführt sind, trag…

  9. EuG, 06.05.2003 – T-45/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Parlaments und des Rates. 3. Die Kommission und die European Crop Protection Association tragen ihre eigenen…

  10. EuG, 14.11.2002 – T-94/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. Jede Klägerin trägt in der von ihr anhängig gemachten Rechtssache einschließlich des Ve…

  11. EuG, 15.12.2010 – T-219/09 Beschluss

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) 1. Die Rechtssachen T‑219/09 und T‑326/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. 3. Herr Gabriele Albertini und di…

  12. EuG, 16.11.2006 – T-333/03 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten.

  13. EuGH, 17.12.1998 – C-363/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. 3. Di…

  14. EuG, 13.09.2006 – T-226/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  15. EuG, 28.11.2005 – T-94/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  16. EuG, 14.11.2002 – T-332/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. Jede Klägerin trägt in der von ihr anhängig gemachten Rechtssache neben ihren eigenen Kosten die…

  17. EuGH, 28.02.2018 – T-292/15 Urteil
  18. EuGH, 26.02.2016 – T-546/13,T-108/14,T-109/14 Urteil
  19. EuG, 16.02.2005 – T-142/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Beklagten.

  20. EuG, 05.06.2024 – T-134/21 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Malacalza Investimenti Srl und Herr Vittorio Malacalza tragen die Kosten. Porchia Jaeger Madise Nihoul Verschuur

  21. EuGH, 18.10.2007 – C-125/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, für Recht zu erkennen und zu entscheiden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten. (1) . (2) – Richtlinie …

  22. EuG, 17.09.2003 – T-54/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

  23. EuG, 29.09.1999 – T-44/98 R II Beschluss

    Leitsatz 1. Aus den Gründen des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427) und in Übereinstimmung mit Nummer 1 des Tenors dieses Beschl…

  24. EuGH, 01.06.1999 – C-17/98 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Präsidenten der Arrondissementsrechtbank Den Haag (Niederlande) vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten: 1. Die Prüfung der Vorlagefragen hat nichts dafür ergeben…

  25. EuGH, 17.12.1998 – C-363/98 P (R) Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben.

  26. EuG, 14.08.1998 – T-43/98 R Beschluss

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.

  27. EuG, 14.08.1998 – T-44/98 R Beschluss

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.