Rechtsprechung / EuG, 08.12.2000 – T-237/99

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 08.12.2000 – T-237/99

  1. EuG, 16.01.2004 – T-369/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  2. EuG, 28.05.2001 – T-53/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Recapitalia Consorzio Italiano delle Agenzie di Recapito Licenziatane del Ministero delle Communicazioni und die TNT Post Groep NV werden als Streithelfer in der Rechtssache T-53/01 R zur Unterstützung der Anträge…

  3. EuG, 19.12.2001 – T-195/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 04.04.2002 – T-198/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug von Artikel 2 der Entscheidung 2002/185/EG der Kommission vom 12. Juni 2001 über die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH wird bis zum 17. Februar 2003 ausgeset…

  5. EuG, 25.06.2002 – T-34/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  6. EuGH, 18.10.2002 – C-232/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

  7. EuG, 15.11.2001 – T-151/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 03.02.2004 – T-422/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 01.08.2003 – T-378/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug von Artikel 2 der Entscheidung C(2002) 2147 endg. der Kommission vom 2. Oktober 2002 über die staatliche Beihilfe C 44/2001 Deutschlands zugunsten der Technische Glaswerke Ilmenau GmbH wird bis zum 31. Okt…

  10. EuG, 01.08.2001 – T-132/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Volksrepublik China, Kasachstan, Russland und der Ukraine werden einer Registrierung ohne Sicherheitsleistung durch die Einführer unterworfen. 2. Die Kostenentscheid…

  11. EuG, 10.02.2005 – T-291/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.