Rechtsprechung / EuG, 19.09.2000 – T-252/97

Zitiert von 14 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 19.09.2000 – T-252/97

  1. EuG, 07.05.2009 – T-151/05 Urteil
  2. EuG, 28.04.2010 – T-456/05 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Gütermann AG und die Zwicky & Co. AG tragen die Kosten.

  3. EuG, 20.09.2007 – T-136/05 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten. 3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

  4. EuG, 30.09.2003 – T-346/02 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-346/02 und T-347/02 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldnerinnen die aus ihren Klagen ent…

  5. EuGH, 13.11.2001 – C-430/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Französische Republik und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.

  6. EuG, 27.11.2007 – T-3/00 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung des EZB-Rats vom 21. Oktober 1999, so wie sie Herrn Athanasios Pitsiorlas mit Schreiben der Europäischen Zentralba…

  7. EuGH, 17.07.2014 – T-457/09 Urteil
  8. EuG, 20.09.2012 – T-154/10 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Französische Republik trägt die Kosten. Kanninen Wahl Soldevila Fragoso

  9. EuG, 28.11.2002 – T-40/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

  10. EuGH, 09.12.2014 – T-91/10 Urteil
  11. EuG, 03.05.2007 – T-219/04 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

  12. EuGH, 22.01.2015 – T-140/12 Urteil
  13. EuGH, 15.09.2016 – T-76/14 Urteil
  14. EuG, 16.06.2011 – T-194/06 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Sechste erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die SNIA SpA trägt die Kosten.