Rechtsprechung / EuG, 20.07.2000 – T-169/00

Zitiert von 22 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 20.07.2000 – T-169/00

  1. EuG, 20.09.2011 – T-461/08 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Vierte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB), das von der Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Plir…

  2. EuG, 16.01.2004 – T-369/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  3. EuG, 15.01.2001 – T-241/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 10.11.2004 – T-316/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  5. EuG, 08.12.2000 – T-237/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  6. EuG, 20.12.2001 – T-214/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  7. EuG, 10.11.2004 – T-303/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 17.01.2001 – T-342/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 20.07.2006 – T-114/06 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der Entscheidung der Kommission, im Rahmen des Aus-schreibungsverfahrens für Lieferungen in bestimmte zentralasiatische Länder (EuropeAid/122078/C/S/Multi) der IGN France international den Zuschlag zu erte…

  10. EuG, 27.07.2004 – T-148/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuG, 31.01.2005 – T-447/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnungen wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  12. EuG, 01.08.2001 – T-132/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der Volksrepublik China, Kasachstan, Russland und der Ukraine werden einer Registrierung ohne Sicherheitsleistung durch die Einführer unterworfen. 2. Die Kostenentscheid…

  13. EuG, 18.03.2008 – T-411/07 Beschluss

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Luxemburg, den 18. März 2008

  14. EuG, 04.12.2007 – T-326/07 Beschluss

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DES GERICHTS 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Luxemburg, den 4. Dezember 2007

  15. EuG, 10.02.2005 – T-291/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  16. EuG, 20.12.2001 – T-213/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  17. EuG, 02.08.2001 – T-111/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  18. EuG, 02.06.2005 – T-125/05 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  19. EuG, 07.11.2003 – T-198/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  20. EuG, 12.07.2002 – T-163/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  21. EuG, 07.12.2001 – T-192/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  22. EuG, 31.01.2001 – T-373/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.