Rechtsprechung / EuG, 25.11.1999 – T-222/99

Zitiert von 17 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 25.11.1999 – T-222/99

  1. EuG, 31.10.2000 – T-85/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…

  2. EuG, 19.10.2000 – T-141/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerin wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (K[2000] 453), ausgesetzt.…

  3. EuGH, 11.11.2003 – C-488/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Jean-Claude Martinez trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. 3. Jean-Claude Martinez trägt auch die Kosten, die dem Parlament im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen An…

  4. EuG, 31.10.2000 – T-84/00 Beschluss

    Leitsatz 1. In Bezug auf die Antragstellerinnen wird der Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die die Stoffe Clobenzorex, Fenbutrazat, Fenproporex, Mazi…

  5. EuG, 15.01.2001 – T-236/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  6. EuGH, 30.03.2004 – C-167/02 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die des Europäischen Parlaments. 3. Das Königreich der Niederlande, der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäisch…

  7. EuGH, 21.02.2002 – C-486/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen C-486/01 PR und C-488/01 PR werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. 3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 05.12.2001 – T-219/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 02.05.2000 – T-17/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der Artikel 1 und 2 des Beschlusses des Parlaments über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen wird ausgesetzt, soweit sie die Antragsteller zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt…

  10. EuG, 05.12.2001 – T-216/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuG, 26.01.2001 – T-353/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Vollzug der in Form einer Erklärung der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2000 getroffenen Entscheidung wird ausgesetzt, soweit es sich um eine Entscheidung des Europäischen Parlaments handel…

  12. EuG, 14.04.2000 – T-144/99 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  13. EuG, 26.02.2002 – T-17/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten im Hauptverfahren und im Verfahren der einstweiligen Anordnung. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen…

  14. EuG, 22.10.2001 – T-141/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  15. EuG, 02.08.2001 – T-111/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  16. EuG, 07.04.2000 – T-326/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  17. EuG, 05.07.2001 – T-55/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.