Rechtsprechung / EuG, 08.07.1999 – T-168/95
Zitiert von 4 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 08.07.1999 – T-168/95
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EuG, 22.02.2000 – T-138/98
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre Kosten und die des Rates. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 28.06.2001 – C-352/99
Beschluss · Rn. 1
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Eridania SpA, die Industria Saccarifera Italiana Agroindustriale SpA (ISI), die Sadam Zuccherifici, Abteilung der SECI — Società Esercizi Commerciali Industriali SpA, die S…
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EuG, 10.04.2003 – T-93/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die der Kommission in den verbundenen Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 entstandenen K…
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EuG, 28.06.2005 – T-386/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Über die Streithilfeanträge der Associazione nazionale bieticoltori, des Consorzio nazionale bieticoltori und der Associazione bieticoltori italiani braucht nicht entschied…