Rechtsprechung / EuG, 08.07.1999 – T-12/96
Zitiert von 12 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 08.07.1999 – T-12/96
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EuG, 22.02.2000 – T-138/98
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre Kosten und die des Rates. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 17.01.2002 – T-47/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 06.12.2001 – T-196/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 14.05.1996 – T-194/95
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf Zulassung als Streithelferin in der Rechtssache T-194/95 zur Unterstützung der Anträge des Beklagten wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission trägt ihre eige…
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EuG, 13.07.2004 – T-29/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 22.07.2005 – T-376/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen sowie die Kosten der Kommission und des Rates,
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EuGH, 01.02.2001 – C-301/99
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Area Cova u. a. tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 09.06.2005 – T-265/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.10.2003 – T-372/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird in vollem Umfang als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 12.01.2007 – T-447/05
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 07.04.2000 – T-326/99
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 17.09.2003 – T-54/98
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.