Rechtsprechung / EuG, 21.05.1999 – T-154/98
Zitiert von 17 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 21.05.1999 – T-154/98
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EuG, 14.12.2005 – T-210/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
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EuG, 21.09.2005 – T-87/05
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Beteiligten tragen ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Streithilfe.
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EuG, 27.09.2006 – T-322/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Geldbuße der Roquette Frères SA wird auf 8105000 Euro festgesetzt. 2. Die Entscheidung K(2001) 2931 endg. vom 2. Oktober 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E…
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EuG, 14.12.2005 – T-209/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
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EuG, 21.03.2002 – T-231/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 24.02.2000 – T-145/98
Urteil
Leitsatz 1. Der Antrag, der Kommission aufzugeben, die Klägerin mit der Durchführung des Projekts FD RUS 9603 zu beauftragen, wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Im übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen. 3. Die Klä…
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EuG, 18.10.2001 – T-333/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 21.04.2004 – T-127/02
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 25.02.2003 – T-4/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.
- EuGH, 28.06.2016 – T-208/13 Urteil
- EuGH, 27.03.2017 – T-603/15 Beschluss
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EuG, 12.12.2018 – T-283/17
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. SH wird zur Tragung der Kosten verurteilt. 3. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten. Kanninen Calvo-Sotelo Ibáñez-Martín Reine
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EuG, 06.11.2018 – T-717/17
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Herr Nicolae Chioreanu trägt die Kosten.
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EuGH, 20.09.2001 – C-1/01
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Asia Motor France SA, André-François Bach als Liquidationsbevollmächtigter des Unternehmens des Jean-Michel Cesbron und Monin automobiles SA tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 28.06.2000 – T-338/99
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuG, 18.01.2023 – T-8/23 Beschluss
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EuG, 20.02.2004 – T-319/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.