Rechtsprechung / EuG, 15.09.1998 – T-100/94

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 15.09.1998 – T-100/94

  1. EuG, 14.12.2005 – T-209/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.

  2. EuG, 26.03.1999 – T-114/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.

  3. EuG, 15.06.2001 – T-339/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001

  4. EuG, 08.07.1999 – T-12/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates und der Kommission.

  5. EuG, 23.11.1999 – T-173/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

  6. EuG, 09.11.1999 – T-114/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Streithilfeantrag der Französischen Republik ist erledigt. 3. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 4. Die Antragstellerin im Streithilf…

  7. EuG, 15.02.2000 – T-1/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 25.10.2001 – T-354/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streithilfeantrag der Europäischen Rundfunk- und Fernsehunion hat sich erledigt.

  9. EuG, 30.09.2003 – T-26/01 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.

  10. EuG, 30.01.2001 – T-49/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  11. EuG, 25.11.2003 – T-85/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der in erster Linie gestellte Klageantrag und der Hilfsantrag der Klägerin werden als unzulässig abgewiesen. 2. Die Widerklage der Kommission wird an den Gerichtshof verwiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Ver…