Rechtsprechung / EuG, 03.06.1997 – T-60/96

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 03.06.1997 – T-60/96

  1. EuGH, 17.06.1998 – T-135/96 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

  2. EuG, 30.09.2003 – T-346/02 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-346/02 und T-347/02 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Klagen werden abgewiesen. 3. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldnerinnen die aus ihren Klagen ent…

  3. EuGH, 12.12.2003 – C-258/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. EuG, 18.12.2003 – T-326/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln einschließlich der Kosten des Verf…

  5. EuG, 28.11.2003 – T-264/03 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  6. EuGH, 25.04.2002 – C-96/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. The Galileo Company und Galileo International LLC tragen die Kosten des Verfahrens.

  7. EuG, 27.06.2001 – T-166/99 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und als Gesamtschuldner die Kosten des Rates. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  8. EuG, 04.12.2007 – T-326/07 Beschluss

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DES GERICHTS 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. Luxemburg, den 4. Dezember 2007

  9. EuG, 10.02.2005 – T-291/04 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  10. EuG, 07.04.2000 – T-326/99 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuG, 12.03.1998 – T-207/97 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.