Rechtsprechung / EuG, 06.05.1997 – T-195/95
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 06.05.1997 – T-195/95
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EuG, 14.12.2005 – T-210/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
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EuG, 29.01.1998 – T-113/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.
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EuG, 14.12.2005 – T-209/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferinnen.
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EuGH, 13.12.2000 – C-44/00
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Société de distribution mécanique et d'automobiles SA (Sodima) trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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EuG, 11.01.2002 – T-210/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als zum Teil unzulässig und im Übrigen unbegründet abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 10.07.1997 – T-38/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wegen Untätigkeit ist in der Hauptsache erledigt.
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EuG, 11.01.2002 – T-174/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als zum Teil unzulässig und im Übrigen unbegründet abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 25.05.2004 – T-154/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 13.12.1999 – T-190/95
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage in der Rechtssache T-190/95 wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 22.07.2005 – T-376/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen sowie die Kosten der Kommission und des Rates,
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EuG, 14.05.1998 – T-262/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
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EuG, 30.03.2006 – T-367/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 26.01.2006 – T-364/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates. 3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 24.06.2016 – T-590/15 Beschluss
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EuG, 20.02.2004 – T-319/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.