Rechtsprechung / EuG, 29.11.1996 – T-179/96
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 29.11.1996 – T-179/96
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EuGH, 29.01.1997 – C-393/96
Beschluss
Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 29. November 1996 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwi…
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EuGH, 17.12.1998 – C-364/98
Beschluss
Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen…
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EuG, 17.12.1996 – T-164/96
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 15.07.1997 – T-179/97 R
Beschluss
Leitsatz 1. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission werden als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Antragsgegners im Verfahren der einstweiligen Anordnung zugelas…
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EuGH, 28.10.2004 – C-164/01
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten.
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EuGH, 17.12.1998 – C-363/98
Beschluss
Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. 3. Di…
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EuGH, 20.11.2003 – C-164/01
Schlussanträge der Generalanwältin
Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen sowie dem Rechtsmittelführer die Kosten aufzuerlegen.
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EuGH, 17.12.1998 – C-363/98 P (R)
Beschluss
Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben.
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EuGH, 17.12.1998 – C-364/98 P (R)
Beschluss
Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben.
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EuG, 14.08.1998 – T-43/98 R
Beschluss
Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.
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EuG, 14.08.1998 – T-44/98 R
Beschluss
Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.