Rechtsprechung / EuG, 29.11.1996 – T-179/96

Zitiert von 11 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 29.11.1996 – T-179/96

  1. EuGH, 29.01.1997 – C-393/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 29. November 1996 in der Rechtssache T-179/96 R (Antonissen/Rat und Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwi…

  2. EuGH, 17.12.1998 – C-364/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen…

  3. EuG, 17.12.1996 – T-164/96 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  4. EuG, 15.07.1997 – T-179/97 R Beschluss

    Leitsatz 1. Das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Kommission werden als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge des Antragsgegners im Verfahren der einstweiligen Anordnung zugelas…

  5. EuGH, 28.10.2004 – C-164/01 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten.

  6. EuGH, 17.12.1998 – C-363/98 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. 3. Di…

  7. EuGH, 20.11.2003 – C-164/01 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen sowie dem Rechtsmittelführer die Kosten aufzuerlegen.

  8. EuGH, 17.12.1998 – C-363/98 P (R) Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat) wird aufgehoben.

  9. EuGH, 17.12.1998 – C-364/98 P (R) Beschluss

    Leitsatz 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben.

  10. EuG, 14.08.1998 – T-43/98 R Beschluss

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.

  11. EuG, 14.08.1998 – T-44/98 R Beschluss

    Leitsatz 1. Die Regierung von Aruba wird im vorliegenden Verfahren der einstweiligen Anordnung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragstellerin zugelassen.