Rechtsprechung / EuG, 22.05.1996 – T-277/94
Zitiert von 25 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 22.05.1996 – T-277/94
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EuG, 06.07.2006 – T-391/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Anträge auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 18. August 2003 und der stillschweigenden Entscheidung, mit der die Anträge der Kläger vom 21. und vom 29. Oktober 2003 abgelehnt wurden, werden als unzulässig zur…
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EuG, 15.09.1998 – T-95/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Kommission hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem sie auf die beiden von der Klägerin am 2. März 1992 und am 12. November 1993 eingereichten Beschwerden keine Entscheidung erlassen hat.…
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EuG, 18.02.1998 – T-189/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 22.10.1996 – T-154/94
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Kläger tragen die Kosten einschließlich der Kosten der Frima BV. 3) Die Salt Union Ltd, die Südwestdeutsche Salzwerke AG und der Verein Deutsche Salzindustrie e. V. tra…
- EuG, 09.09.2009 – T-437/05 Urteil
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EuG, 05.11.2003 – T-130/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 12.11.1996 – T-47/96
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Streithilfeanträge haben sich erledigt. 3) Der Kläger trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
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EuG, 13.07.2004 – T-29/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 11.12.1998 – T-22/98
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 29.04.2004 – T-308/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
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EuG, 30.09.2003 – T-26/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 15.05.1997 – T-175/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 26.11.1996 – T-167/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 04.10.1996 – T-5/96
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie als Gesamtschuldner die Kosten der Kommission.
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EuG, 16.10.2003 – T-47/01
Urteil
Leitsatz 1. Der Antrag auf Nichtigerklärung der im Schreiben der Generaldirektion Landwirtschaft vom 31. Juli 2000 enthaltenen Entscheidung wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewies…
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EuG, 10.04.2003 – T-93/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 werden abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die der Kommission in den verbundenen Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 entstandenen K…
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EuG, 05.12.2001 – T-219/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
- EuGH, 04.02.2016 – T-676/13 Urteil
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EuG, 05.12.2001 – T-216/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
- EuG, 09.06.2009 – T-152/06 Urteil
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EuG, 12.09.2002 – T-113/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 2000 wird für nichtig erklärt. 2. Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Klägerinnen.
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EuG, 16.10.2003 – T-148/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Hellenische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
- EuG, 15.12.2009 – T-107/06 Beschluss
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EuG, 08.11.2007 – T-234/04
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten und die Kosten de…
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EuG, 05.07.2001 – T-55/01
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.