Rechtsprechung / EuG, 27.04.1995 – T-442/93

Zitiert von 13 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 27.04.1995 – T-442/93

  1. EuG, 12.12.1996 – T-380/94 Urteil

    Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission. 3) Das Vereinigte Königreich trägt seine eigenen Kosten.

  2. EuG, 15.09.1998 – T-374/94 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung 94/663/EG der Kommission vom 21. September 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags und Artikel 53 des EWR-Abkommens (IV/34. 600 – Night Services) wird für nichtig erklärt.

  3. EuG, 12.02.2008 – T-289/03 Urteil

    Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. British United Provident Association Ltd (BUPA), BUPA Insurance Ltd und BUPA Ireland Ltd t…

  4. EuG, 27.04.1995 – T-435/93 Urteil

    Leitsatz 1) Die Entscheidung 91/474/EWG der Kommission vom 16. August 1991 betreffend die Beihilfen der italienischen Regierung zugunsten der Firma Italgrani zur Errichtung eines agroalimentären Komplexes im Mezzogiorno wird für …

  5. EuG, 06.03.2002 – T-127/99 Urteil

    Leitsatz 1. In der Rechtssache T-129/99 ist die Klage unzulässig, soweit mit ihr die Nichtigerklärung der Artikel 1 Buchstaben d und e und 2 Absatz 1 Buchstabe b der Entscheidung 1999/718/EG der Kommission vom 24. Februar 1999 üb…

  6. EuG, 15.09.1998 – T-11/95 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1994 betreffend italienische Beihilfen an EniChem SpA (ABl. C 330, S. 7) wird insoweit für nichtig erklärt, als sie das Untersuchungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 3 des …

  7. EuG, 22.12.1995 – T-219/95 Beschluss

    Leitsatz 1) Die Französische Republik wird als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen. 2) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 3) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 05.12.2002 – T-114/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 27.05.2004 – T-358/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigene Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Poste Italiane SpA. Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

  10. EuG, 29.03.2012 – T-236/10 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Asociación Española de Banca trägt die Kosten.

  11. EuG, 27.04.1995 – T-443/93 Urteil

    Leitsatz 1) Die Rechtssache T-443/93 wird im Register des Gerichts gestrichen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.

  12. EuG, 02.10.2009 – T-324/05 Urteil
  13. EuGH, 30.05.2013 – T-454/10,T-482/11 Urteil