Rechtsprechung / EuG, 11.01.1995 – T-116/94
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 11.01.1995 – T-116/94
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EuG, 13.12.1995 – T-481/93
Urteil
Leitsatz 1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 24.04.1996 – C-87/95
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.
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EuG, 30.09.1997 – T-122/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuGH, 17.06.1998 – T-135/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 19.06.1995 – T-107/94
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates und der Kommission. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 15.09.1998 – T-109/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 03.06.1997 – T-60/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens. 3. Über die Streithilfeanträge braucht nicht entschieden zu werden. 4. Der Bundesverband der Arzneimit…
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EuG, 09.04.1997 – T-47/95
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen tragen die Kosten der Beklagten als Gesamtschuldnerinnen. 3) Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 08.12.1998 – T-38/98
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 14.01.2002 – T-84/01
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 28.03.1996 – C-270/95
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates und der Kommission. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.