Rechtsprechung / EuG, 02.12.1994 – T-322/94

Zitiert von 14 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 02.12.1994 – T-322/94

  1. EuG, 23.02.2006 – T-282/02 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens,

  2. EuG, 20.07.2000 – T-169/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  3. EuG, 27.11.1997 – T-290/94 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.

  4. EuG, 20.11.2002 – T-251/00 Urteil

    Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2000 zur Änderung der Entscheidung der Kommission vom 22. Juni 2000, mit der Zusammenschlüsse für mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des Abkommens über den Eur…

  5. EuG, 28.05.2001 – T-53/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Das Recapitalia Consorzio Italiano delle Agenzie di Recapito Licenziatane del Ministero delle Communicazioni und die TNT Post Groep NV werden als Streithelfer in der Rechtssache T-53/01 R zur Unterstützung der Anträge…

  6. EuG, 15.06.2001 – T-339/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001

  7. EuG, 15.01.2001 – T-241/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  8. EuG, 15.03.1995 – T-6/95 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  9. EuG, 20.12.2001 – T-214/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  10. EuG, 17.01.2001 – T-342/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  11. EuG, 20.12.2001 – T-213/01 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

  12. EuG, 03.06.1997 – T-102/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland werden als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen. 2. Dem Antrag auf vertrauliche Behandlung gege…

  13. EuG, 29.05.1997 – T-89/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Irish Ispat Ltd wird als Streithelferin in der Rechtssache T-89/96 zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen. 2. Irland wird als Streithelfer in der Rechtssache T-89/96 zur Unterstützung der Anträge d…

  14. EuG, 12.07.2002 – T-163/02 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.