Rechtsprechung / EuG, 04.07.1994 – T-13/94
Zitiert von 11 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 04.07.1994 – T-13/94
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EuG, 22.05.1996 – T-277/94
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 29.11.1994 – T-479/93
Beschluss
Leitsatz 1) Die Rechtssachen T-479/93 und T-559/93 werden verbunden. 2) Der Antrag des Klägers, die Rechtssachen von einer Kammer, der der Richter luxemburgischer Staatsangehörigkeit nicht angehört, entscheiden zu lassen, wird zu…
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EuGH, 09.07.1998 – C-317/97 P
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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EuG, 13.11.1995 – T-126/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Der Streithilfeantrag hat sich erledigt. 3) Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission. Die Griechische Republik trägt die Kosten, die ihr aufgr…
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EuG, 03.07.1997 – T-201/96
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 15.03.2004 – T-139/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 12.11.1996 – T-47/96
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Streithilfeanträge haben sich erledigt. 3) Der Kläger trägt die Kosten. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
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EuG, 26.11.1996 – T-167/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 02.12.2003 – T-334/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.
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EuG, 26.11.1996 – T-164/95
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 10.07.2001 – T-191/00
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.