Rechtsprechung / EuG, 08.12.1993 – T-87/92
Zitiert von 12 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 08.12.1993 – T-87/92
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EuG, 28.05.2004 – T-253/03
Beschluss
Leitsatz 1. Der Streithilfeantrag der Section on Business Law of the International Bar Association wird zurückgewiesen. 2. Über den Antrag der Klägerinnen auf vertrauliche Behandlung gegenüber der Section on Business Law of the I…
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EuGH, 17.06.1997 – C-151/97
Beschluss
Leitsatz 1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Die National Power plc und die PowerGen plc tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. Die British Coal trägt jedoch ihre eigenen Kosten.
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EuG, 26.07.2004 – T-201/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Computer & Communications Industry Association wird in der Rechtssache T-201/04 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragsgegnerin zugelassen. 2. Die Software & Information Industry Association…
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EuG, 25.02.2003 – T-15/02
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf Zulassung als Streithelfer wird zurückgewiesen. 2. Die Aventis SA trägt die Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit dem Streithilfeverfahren sowie ihre eigenen Kosten. 3. Die Kommission trägt ihre eigen…
- EuGH, 16.03.2016 – T-561/14 Beschluss
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EuG, 15.10.2004 – T-193/04
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
- EuGH, 21.10.2014 – T-429/13 Beschluss
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EuG, 04.02.2004 – T-14/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf Zulassung als Streithelfer wird zurückgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Streithilfeverfahren.
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EuG, 23.03.1998 – T-18/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Anträge der ECSA und des ECTU auf Zulassung als Streithelfer werden zurückgewiesen.
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EuG, 17.11.1995 – T-330/94
Beschluss
Leitsatz 1) Die Frima BV wird als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen. 2) Der Verein Deutsche Salzindustrie e. V. wird als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Salt Union zugelassen, s…
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EuGH, 17.06.1997 – C-151/97 P (I)
Beschluss
Leitsatz 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
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EuG, 07.03.1997 – T-184/95
Beschluss
Leitsatz 1) Der Streithilfeantrag wird zurückgewiesen. 2) Die Antragstellerin und die Beklagten tragen jeweils ihre eigenen im Zusammenhang mit dem Streithilfeantrag entstandenen Kosten.