Rechtsprechung / EuG, 26.03.1992 – T-4/89

Zitiert von 17 Entscheidungen

EuG, Beschluss vom 26.03.1992 – T-4/89

  1. EuGH, 08.07.1999 – C-199/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  2. EuGH, 08.07.1999 – C-235/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  3. EuG, 29.06.1995 – T-37/91 Urteil

    Leitsatz 1) Die Entscheidung 91/300/EWG der Kommission vom 19. Dezember 1990 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/33.133-D: Soda — ICI) wird für nichtig erklärt. 2) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. EuGH, 08.07.1999 – C-245/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  5. EuG, 04.11.1992 – T-8/89 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. 2) Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. EuGH, 08.07.1999 – C-227/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  7. EuG, 29.06.1995 – T-32/91 Urteil

    Leitsatz 1) Die Entscheidung 91/299/EWG der Kommission vom 19. Dezember 1990 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (IV/33.133-C: Soda — Solvay) wird für nichtig erklärt. 2) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.…

  8. EuGH, 08.07.1999 – C-200/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  9. EuGH, 08.07.1999 – C-234/92 Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

  10. EuG, 04.11.1992 – T-14/89 Beschluss

    Leitsatz 1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. 2) Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  11. EuGH, 10.09.2013 – T-199/11 Beschluss
  12. EuGH, 08.07.1999 – C-199/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  13. EuGH, 08.07.1999 – C-200/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  14. EuGH, 08.07.1999 – C-227/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  15. EuGH, 08.07.1999 – C-234/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  16. EuGH, 08.07.1999 – C-235/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

  17. EuGH, 08.07.1999 – C-245/92 P Urteil

    Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.