Rechtsprechung / EuG, 17.10.1991 – T-26/89
Zitiert von 14 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 17.10.1991 – T-26/89
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EuG, 23.10.2008 – T-256/07
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Siebte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie auf die Nichtigerklärung des Beschlusses 2007/445/EG des Rates vom 28. Juni 2…
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EuG, 15.09.1998 – T-126/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klagen werden abgewiesen.
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EuGH, 17.04.1997 – C-90/95
Urteil
Leitsatz 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 1995 in den Rechtssachen T-90/91 und T-62/92 (De Compte/Parlament) wird mit Ausnahme der darin ausgesprochenen Verurteilung des Eur…
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EuGH, 02.06.1994 – C-326/91
Urteil
Leitsatz 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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EuG, 10.06.2004 – T-307/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Entscheidung der Kommission vom 5. April 2001, mit der gegen den Kläger die Disziplinarstrafe der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe verhängt worden ist, wird aufgehoben. 2. Die Kommission wird verurt…
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EuG, 13.03.2003 – T-125/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 17.09.2003 – T-137/01
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
- EuGH, 17.03.2015 – F-73/13 Urteil
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EuGH, 27.11.2001 – C-270/99
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Z trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 19.06.2003 – T-78/02
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 18.03.1999 – C-2/98
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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EuGH, 18.03.1999 – C-2/98 P
Urteil
Leitsatz 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
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EuGH, 18.06.1996 – C-90/95
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor: das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen; dem Rechtsmittelführer die Kosten aufzuerlegen.
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EuGH, 10.11.1993 – C-326/91
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz 209. Aus allen diesen Gründen schlage ich Ihnen vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen; die Kosten gemäß Artikel 122 der Verfahrensordnung dem Rechtsmittelführer aufzuerlegen.