Rechtsprechung / EuG, 25.09.1991 – T-5/90
Zitiert von 13 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 25.09.1991 – T-5/90
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EuG, 08.06.1993 – T-50/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 15.07.1993 – T-17/90
Urteil
Leitsatz 1) Die Klagen T-17/90, T-28/91 und T-17/92 werden abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 25.02.1992 – T-64/91
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 26.10.1993 – T-59/92
Urteil
Leitsatz 1) Es wird festgestellt, daß die Kommission ihre Beistandspflicht nach Artikel 24 des Statuts dadurch verletzt hat, daß sie nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur öffentlichen Wiederherstellung der Ehre und der Würde …
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EuG, 28.01.1993 – T-53/92
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 22.05.1992 – T-72/91
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 06.02.1992 – T-29/91
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 01.12.1994 – T-54/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 18.09.1992 – T-121/89
Urteil
Leitsatz 1) Die Klagen werden abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 15.07.1993 – T-27/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird, soweit von der Klägerin erhoben, als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klage wird, soweit von den übrigen Klägerinnen erhoben, abgewiesen. 3) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 01.12.1994 – T-79/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 09.07.1997 – T-4/96
Urteil
Leitsatz Die Klage wird abgewiesen.
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EuGH, 27.04.1994 – C-404/92
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz Ich schlage dem Gerichtshof vor, 1) den dritten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes für zulässig und begründet zu erklären und die übrigen Teile dieses Rechtsmittelgrundes sowie die übrigen Rechtsmittelgründe zurückzuwei…