Rechtsprechung / EuG, 27.06.1991 – T-156/89
Zitiert von 18 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 27.06.1991 – T-156/89
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EuG, 18.09.1992 – T-24/90
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 27.02.1992 – T-79/89
Urteil
Leitsatz 1) Der den Klägerinnen zugestellte, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 74 vom 17. März 1989 (S. 1) veröffentlichte Rechtsakt mit dem Titel Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1988 betreffend ein Verf…
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EuG, 10.05.2006 – T-279/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten.
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EuG, 08.10.1992 – T-84/91
Urteil
Leitsatz 1) Die Entscheidung des Parlaments vom 19. April 1991, mit der es sich weigerte, gegenüber der Klägerin konkrete Maßnahmen zur Durchführung des Urteils des Gerichts vom 8. November 1990 (T-56/89) zu treffen, ist rechtswi…
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EuG, 06.03.2001 – T-192/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Gehaltsabrechnungen der Kläger für Januar 1999 werden aufgehoben, soweit in ihnen die Regelung der besonderen Umrechnungskurse nicht angewandt wurde. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Europäische Inv…
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EuG, 13.07.1993 – T-20/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 14.01.2004 – T-202/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.09.1998 – T-180/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Rechtssachen T-180/96 und T-181/96 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
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EuG, 25.02.1992 – T-11/91
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 26.10.1993 – T-59/92
Urteil
Leitsatz 1) Es wird festgestellt, daß die Kommission ihre Beistandspflicht nach Artikel 24 des Statuts dadurch verletzt hat, daß sie nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur öffentlichen Wiederherstellung der Ehre und der Würde …
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EuG, 22.05.1992 – T-72/91
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 20.05.1994 – T-510/93
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 03.03.1993 – T-25/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Der Wirtschafte- und Sozialausschuß trägt sämtliche Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Klägerin.
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EuG, 01.12.1994 – T-79/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
- EuGH, 12.12.2013 – F-133/11 Urteil
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EuG, 20.05.2003 – T-80/01
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Fünfte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: Die Klage wird abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 14.12.1995 – T-285/94
Urteil
Leitsatz 1) Die Abrechnung über die Versorgungsbezüge des Klägers für Dezember 1993 wird aufgehoben, soweit in ihr der Berichtigungskoeffizient 100 angewandt wird. 2) Die Kommission wird verurteilt, auf die rückständigen Versorgu…
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EuG, 06.04.1992 – T-74/91
Beschluss
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.