Rechtsprechung / BVerwG, 13.04.2021 – 2 WDB 1/21
Zitiert von 11 Entscheidungen
BVerwG, Beschluss vom 13.04.2021 – 2 WDB 1/21
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BVerwG, 04.11.2021 – 2 WD 25/20
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. Beim Einbringen von nationalsozialistischer Kennzeichen in eine Bundeswehrkaserne bildet ein Beförderungsverbot den Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen. 2. Wird das Verwenden der nationalsozi…
- BVerwG, 01.12.2022 – 2 WD 1/22 Urteil · Rn. 12
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BVerwG, 15.04.2021 – 2 WD 14/20
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen in einem sachgleichen rechtskräftigen Strafurteil gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO ist dem Wehrdienstgericht bei einer offenkundigen Verletzung wesentlicher Verfahrensvorsc…
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24 Urteil · Rn. 20
- BVerwG, 13.07.2022 – 2 WDB 5/22 Beschluss · Rn. 12
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BVerwG, 14.04.2022 – 2 WD 9/21
Urteil · Rn. 20
Leitsatz Die heimliche Aufbewahrung von Überbeständen der Bundeswehr ist ein Dienstvergehen. Der Verkauf dieses Materials ist als Unterschlagung zu werten und wird im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet.
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BVerwG, 07.07.2025 – 2 WDB 12.24
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz 1. Die Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die unzuständige Einleitungsbehörde begründet ein Verfahrenshindernis. 2. Die erneute Entlassung einer bereits rechtswirksam ausgeschiedenen Soldatin geht i…
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BVerwG, 21.05.2025 – 2 WDB 15.24
Beschluss · Rn. 10
Leitsatz Die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Soldaten kann nicht damit begründet werden, dass die Anschuldigungspunkte bereits bei der Entlassung vorgelegen, aber nur zu einer Entlassung…
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25 Beschluss · Rn. 29
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BVerwG, 03.03.2023 – 2 WDB 12/22
Beschluss · Rn. 29
Leitsatz 1. Ein Soldat kann ungeachtet seines gesetzlichen Wohnsitzes i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 BGB mehrere Wohnungen im Sinne der Zustellungsvorschriften unterhalten. 2. Die Beurkundung des Zustellungsvorgangs nach § 182 ZPO is…
- BVerwG, 28.02.2026 – 2 WDB 1.26 Beschluss · Rn. 14