Rechtsprechung / BVerwG, 11.02.2021 – 2 WDB 14/20
Zitiert von 12 Entscheidungen
BVerwG, Beschluss vom 11.02.2021 – 2 WDB 14/20
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BVerwG, 12.05.2022 – 2 WD 10/21
Urteil · Rn. 49
Leitsatz Verhaltensweisen eines Soldaten, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit der sogenannten Reichsbürgerbewegung vermitteln, sind im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit einer Dienstgradherabsetzung zu…
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BVerwG, 13.10.2022 – 2 WD 2/22
Urteil · Rn. 80
Leitsatz Bezugspunkt für die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist die Gesamtverfahrensdauer; Verfahrensverzögerungen können innerhalb einer späteren Phase des Verfahrens kompensiert werden.
- BVerwG, 06.05.2025 – 2 WD 22.24 Urteil · Rn. 57
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BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24
Urteil · Rn. 64
Leitsatz Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.
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BVerwG, 11.05.2023 – 2 WD 12/22
Urteil · Rn. 96
Leitsatz Bei einer vorsätzlich unterlassenen Meldung von Informationen über einen Diebstahl oder eine Unterschlagung von Waffen und Munition der Bundeswehr für politische Zwecke ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Höch…
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BVerwG, 02.06.2022 – 2 WD 30/20
Urteil · Rn. 27
Leitsatz Das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte indiziert unabhängig davon die disziplinarische Höchstmaßnahme, ob dem Verhalten eine pädophile oder eine masochistische Sexualpräferenz zugrunde liegt. Eine Wehrbeschä…
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BVerwG, 07.11.2024 – 2 WD 8/24
Urteil · Rn. 36
Leitsatz Bei einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug ist eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.
- BVerwG, 11.03.2026 – 2 WD 40.25 Urteil · Rn. 30
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BVerwG, 05.02.2026 – 2 WD 6.25
Urteil · Rn. 37
Leitsatz Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.
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BVerwG, 18.06.2026 – 2 WD 17.25
Urteil · Rn. 44
Leitsatz Bei einem tätlichen Angriff auf einen Vorgesetzten i. S. v. § 25 Abs. 1 WStG ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Herabsetzung im Dienstgrad.
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BVerwG, 15.01.2026 – 2 WD 4.25
Urteil · Rn. 32
Leitsatz Stiehlt ein Soldat eine Waffe der Bundeswehr im Sinne des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StGB, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WD 26/24 Urteil · Rn. 36