Rechtsprechung / BVerwG, 01.09.2017 – 2 WDB 4/17

Zitiert von 11 Entscheidungen

BVerwG, Beschluss vom 01.09.2017 – 2 WDB 4/17

  1. BVerwG, 28.09.2021 – 2 WD 11/21 Urteil · Rn. 24

    Leitsatz Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu nötigen, ist die Herabsetzung im Dienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

  2. BVerwG, 04.03.2021 – 2 WD 11/20 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz 1. § 84 Abs. 1 WDO verbietet nicht die Verwertung von Tatsachenfeststellungen, die im strafgerichtlichen Verfahren auf der Grundlage eines verständigungsbasierten Geständnisses nach Maßgabe des § 257c StPO getroffen wurd…

  3. BVerwG, 02.07.2020 – 2 WD 9/19 Urteil · Rn. 34
  4. BVerwG, 17.05.2018 – 2 WD 2/18 Urteil · Rn. 15
  5. BVerwG, 15.12.2017 – 2 WD 1/17 Urteil · Rn. 25

    Leitsatz 1. Die Truppendienstgerichte sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK (juris: MRK) nach einer Zurückverweisung der Sache gehalten, das Verfahren nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung zum Abschluss zu bringen (vgl. ber…

  6. BVerwG, 12.07.2018 – 2 WD 1/18 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz 1. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet beim "Griff in die Kameradenkasse" die Herabsetzung im Dienstgrad. 2. Der Übergang zur nächstmilderen Disziplinarmaßnahmeart (Beförderungsverbot) kann vor allem durch die …

  7. BVerwG, 13.04.2021 – 2 WDB 1/21 Beschluss · Rn. 9

    Leitsatz In der Anschuldigungsschrift ist die Angabe des Tatorts ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Identität des den Tatvorwurf bildenden geschichtlichen Vorgangs durch die Schilderung anderer tatindividualisierender Mer…

  8. BVerwG, 22.01.2026 – 2 WD 39.25 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz 1. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat auch bei Nachtragsanschuldigungen die Möglichkeit, zur Beschleunigung des Verfahrens eine Fristsetzung des Truppendienstgerichts analog § 104 WDO zu beantragen. 2. …

  9. BVerwG, 10.05.2023 – 2 WD 14/22 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist einzustellen, wenn der Dienstherr nicht die rechtliche Möglichkeit ausschöpft, das Ziel des Verfahrens auf eine den Soldaten weniger belastende Weise herbeizuführen.

  10. BVerwG, 10.02.2025 – 2 WDB 5/24 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz Der Antrag eines früheren Soldaten auf Entlassung aus der Reserve kann nur die Aussetzung, nicht die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigen.

  11. BVerwG, 16.12.2020 – 2 WDB 7/20 Beschluss · Rn. 9

    Leitsatz Der erforderliche Nachweis für die Ernennung zum Soldaten auf Zeit kann sich bei Unklarheit des Empfangsbekenntnisses auch aus den Begleitumständen ergeben.