Rechtsprechung / BVerwG, 04.09.2013 – 2 WDB 4.12
Zitiert von 12 Entscheidungen
BVerwG, Beschluss vom 04.09.2013 – 2 WDB 4.12
- BVerwG, 21.05.2014 – 2 WD 7.13 Urteil · Rn. 33
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BVerwG, 01.09.2017 – 2 WDB 4/17
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz Die extreme Überlänge eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens kann ein Verfahrenshindernis nach § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO (juris: WDO 2002) begründen.
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BVerwG, 06.07.2016 – 2 WD 18/15
Urteil · Rn. 20
Leitsatz Dass einem Soldaten vor der Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht kein rechtliches Gehör zu der Stellungnahme der Vertrauensperson gewährt worden ist, begründet kein Verfahrenshindernis. Der Sen…
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BVerwG, 16.07.2014 – 2 WDB 5.13
Beschluss · Rn. 10
Leitsatz 1. Das Truppendienstgericht hat seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. 2. Das örtlich unzuständige Truppendienstgericht hat das bei ihm anhängige gerichtliche Disziplinarverf…
- BVerwG, 30.09.2013 – 2 WDB 5/12 Beschluss · Rn. 11
- BVerwG, 06.02.2025 – 2 WDB 3/24 Beschluss · Rn. 8
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BVerwG, 07.07.2025 – 2 WDB 12.24
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz 1. Die Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die unzuständige Einleitungsbehörde begründet ein Verfahrenshindernis. 2. Die erneute Entlassung einer bereits rechtswirksam ausgeschiedenen Soldatin geht i…
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BVerwG, 10.02.2025 – 2 WDB 5/24
Beschluss · Rn. 8
Leitsatz Der Antrag eines früheren Soldaten auf Entlassung aus der Reserve kann nur die Aussetzung, nicht die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens rechtfertigen.
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BVerwG, 16.12.2020 – 2 WDB 7/20
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz Der erforderliche Nachweis für die Ernennung zum Soldaten auf Zeit kann sich bei Unklarheit des Empfangsbekenntnisses auch aus den Begleitumständen ergeben.
- BVerwG, 19.12.2024 – 2 WDB 9.24 Beschluss · Rn. 7
- BVerwG, 28.02.2026 – 2 WDB 1.26 Beschluss · Rn. 14
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BVerwG, 16.07.2014 – 2 WDB 5/13
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz 1. Das Truppendienstgericht hat seine örtliche Zuständigkeit von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. 2. Das örtlich unzuständige Truppendienstgericht hat das bei ihm anhängige gerichtliche Disziplinarverfa…