Rechtsprechung / BVerwG, 17.10.2012 – 8 B 61.12
Zitiert von 13 Entscheidungen
BVerwG, Beschluss vom 17.10.2012 – 8 B 61.12
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 46.12
Urteil · Rn. 41
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…
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BVerwG, 15.05.2014 – 9 B 57.13
Beschluss · Rn. 16
Leitsatz 1. Die Zweitwohnungsteuer ist nicht gleichartig mit der Vermögensteuer, weil diese auf eine andere Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugreift (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28.95 - BFHE 182, 243). 2.…
- BVerwG, 13.01.2021 – 2 B 21/20 Beschluss · Rn. 15
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 46/12
Urteil · Rn. 44
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 47.12
Urteil · Rn. 43
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 – 6 S 88/13 Urteil · Rn. 17
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BVerwG, 15.05.2014 – 9 B 57/13
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz 1. Die Zweitwohnungsteuer ist nicht gleichartig mit der Vermögensteuer, weil diese auf eine andere Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugreift (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28.95 - BFHE 182, 243). 2. …
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 48.12
Urteil · Rn. 44
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 – 6 A 11312/13 Urteil · Rn. 26
- VG Karlsruhe, 29.01.2015 – 9 K 923/13 Urteil · Rn. 30
- VG Wiesbaden, 04.12.2012 – 5 K 1267/09.WI Urteil
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 47/12
Urteil · Rn. 45
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…
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BVerwG, 20.06.2013 – 8 C 48/12
Urteil · Rn. 46
Leitsatz 1. Die Behörde muss eine geplante Rechtsänderung bei der Ermessensausübung nur berücksichtigen, wenn diese mit hinreichender Sicherheit zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt zu erwarten ist. Bei Gesetzesänderungen se…