Rechtsprechung / BVerwG, 26.04.2007 – 3 C 14.06
Zitiert von 11 Entscheidungen
BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 – 3 C 14.06
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BVerwG, 11.12.2008 – 3 C 37.07
Urteil
Leitsatz Der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG verjährt in dreißig Jahren. Eine analoge Anwendung der §§ 195, 199 BGB n.F. scheidet aus.
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BVerwG, 11.12.2008 – 3 C 20.08
Urteil
Leitsatz Der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG verjährt in dreißig Jahren. Eine analoge Anwendung der §§ 195, 199 BGB n.F. scheidet aus.
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BVerwG, 11.12.2008 – 3 C 6.08
Urteil
Leitsatz Der Herausgabeanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG verjährt in dreißig Jahren. Eine analoge Anwendung der §§ 195, 199 BGB n.F. scheidet aus.
- BVerwG, 24.05.2011 – 3 B 8.11 Beschluss
- BVerwG, 08.08.2007 – 3 B 19.07 Beschluss
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BVerwG, 26.04.2007 – 3 C 15.06
Urteil
Leitsatz Die in § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG der verfügenden Stelle eingeräumte Befugnis, dem nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG Auskehrberechtigten anstelle der Auskehrung des Erlöses oder des Wertes das Eigentum an dem Grundstück, Grundstüc…
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BVerwG, 21.12.2016 – 10 B 1/16
Beschluss
Leitsatz 1. Die Befugnis der verfügenden Stelle, die Pflicht zur Auskehr des Verkaufserlöses oder des Wertes durch die Pflicht zur Verschaffung eines Ersatzgrundstücks zu ersetzen, setzt voraus, dass die verfügende Stelle selbst …
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BVerwG, 29.07.2010 – 3 B 37/10
Beschluss
Leitsatz Bei der vergleichenden Bewertung eines nach § 8 Abs. 5 VZOG angebotenen Ersatzgrundstücks ist dessen Zustand und Werthaltigkeit bei Abgabe der Ersetzungserklärung maßgeblich. Demgegenüber richten sich der Zustand und die…
- BVerwG, 08.08.2007 – 3 B 35.07 Beschluss
- BVerwG, 24.05.2011 – 3 B 8/11 Beschluss
- BVerwG, 15.03.2006 – 3 B 121.05 Beschluss