Rechtsprechung / BVerwG, 02.08.2005 – 6 P 11.04

Zitiert von 21 Entscheidungen

BVerwG, Beschluss vom 02.08.2005 – 6 P 11.04

  1. BVerwG, 22.06.2006 – 2 C 26.05 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz 1. Ein Beamter hat jederzeit Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Der zeitlich unbefristete Entzug eines Funktionsamtes verletzt diesen Anspruch. 2. Der Schutz des Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG erfasst nicht nur Ver…

  2. BAG, 15.08.2006 – 9 AZR 571/05 Urteil · Rn. 22

    Leitsatz § 84 Abs. 1 PersVG Berlin verlangt die rechtzeitige und eingehende Erörterung einer beabsichtigten Maßnahme vor ihrer Durchführung mit der Personalvertretung. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Bestimmung führt zur…

  3. BVerwG, 15.11.2006 – 6 P 1.06 Beschluss · Rn. 17

    Leitsatz 1. Die Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten kommt auch in Betracht, wenn der von der beabsichtigten Maßnahme betroffene Arbeitnehmer oder Beamte für längere Zeit beurlaubt ist.

  4. LAG Düsseldorf, 22.10.2013 – 16 Sa 622/13 Urteil · Rn. 132
  5. BVerwG, 18.09.2008 – 2 C 8.07 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtent…

  6. BVerwG, 24.09.2013 – 6 P 4/13 Beschluss · Rn. 21

    Leitsatz 1. Die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats des Jo…

  7. BVerwG, 11.11.2009 – 6 PB 25.09 Beschluss · Rn. 4

    Leitsatz 1. Ob der für die mitbestimmungspflichtige Versetzung notwendige Dienststellenwechsel vorliegt, beurteilt sich nach Dienst- und Organisationsrecht; der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff ist nicht maßgebl…

  8. BVerwG, 25.01.2012 – 6 P 25/10 Beschluss · Rn. 19

    Leitsatz 1. Der restmandatierte Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei Versetzungen, wenn Beamte eines Postnachfolgeunternehmens von einem stillgelegten Betrieb zu anderen Betrieben des Unternehmens wechseln. 2. Die Individ…

  9. BVerwG, 22.06.2006 – 2 C 1.06 Urteil · Rn. 22

    Leitsatz 1. Ein Beamter hat jederzeit Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Der zeitlich unbefristete Entzug eines Funktionsamtes verletzt diesen Anspruch. 2. Der Schutz des Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG erfasst nicht nur Ver…

  10. BAG, 13.03.2007 – 9 AZR 362/06 Urteil · Rn. 24
  11. BVerwG, 19.03.2012 – 6 P 6.11 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz 1. Die Frage, ob der für das Vorliegen einer Abordnung notwendige Wechsel der Dienststelle vorliegt, ist auf Grundlage des dienstrechtlichen Behördenbegriffs und nicht des personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegr…

  12. BAG, 09.04.2019 – 1 ABR 25/17 Beschluss · Rn. 26
  13. BAG, 09.04.2019 – 1 ABR 30/17 Beschluss · Rn. 31
  14. BVerwG, 14.09.2011 – 6 PB 14.11 Beschluss · Rn. 11

    Leitsatz Der Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin ist ebenso wenig beteiligungspflichtig wie der entsprechende Entwurf des federführenden Senators.

  15. BVerwG, 18.09.2008 – 2 C 3.07 Urteil · Rn. 10
  16. BVerwG, 07.11.2006 – 6 PB 15.06 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz Der Ausschluss der Mitbestimmung bei der Einstellung von Lehrkräften, soweit diese unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung erfolgt (§ 67 Abs. 6 SächsPersVG), ist mit den rahmenrechtlichen Vorgaben in §§ 103, 104 BPersV…

  17. BAG, 15.08.2006 – 9 AZR 656/05 Urteil · Rn. 24
  18. BVerwG, 19.03.2012 – 6 P 6/11 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz 1. Die Frage, ob der für das Vorliegen einer Abordnung notwendige Wechsel der Dienststelle vorliegt, ist auf Grundlage des dienstrechtlichen Behördenbegriffs und nicht des personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegr…

  19. OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 – OVG 60 PV 2.10 Beschluss · Rn. 14
  20. BAG, 09.04.2019 – 1 ABR 33/17 Beschluss · Rn. 30
  21. BVerwG, 14.09.2011 – 6 PB 14/11 Beschluss · Rn. 11

    Leitsatz Der Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin ist ebenso wenig beteiligungspflichtig wie der entsprechende Entwurf des federführenden Senators.