Rechtsprechung / BGH, 10.02.2023 – V ZR 246/21
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 10.02.2023 – V ZR 246/21
-
BGH, 16.06.2023 – V ZR 251/21
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
-
BGH, 14.02.2025 – V ZR 128/23
Urteil · Rn. 27
Leitsatz 1. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen. 2. Die Formulierung "bestimmte Arten von Kosten" in § 16 Abs…
-
BGH, 08.03.2024 – V ZR 80/23
Urteil · Rn. 7
Leitsatz Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Ve…
-
BGH, 20.09.2024 – V ZR 235/23
Urteil · Rn. 10
Leitsatz 1. Eine im Wohnungseigentumsgesetz oder in einer Vereinbarung vorgesehene Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst sowohl die erste Beschlussfassung als auch erneute Beschlussfassungen über die bereits geregelte…
-
BGH, 10.11.2023 – V ZR 51/23
Urteil · Rn. 28
Leitsatz 1a. Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit welcher bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (soge…
-
BGH, 18.07.2025 – V ZR 76/24
Versäumnisurteil · Rn. 17
Leitsatz 1. Bei der Beschlussfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen keine Alternativangebote anderer Rechtsanwälte vorliegen; dies gilt auch dann, wenn der Abschluss einer Honorarvereinbarung beabsichtigt ist. E…
- LG München II, 09.08.2023 – 1 S 16489/22 WEG Endurteil · Rn. 28
- BGH, 30.07.2026 – III ZR 37/25 Beschluss · Rn. 21
- BGH, 09.10.2025 – V ZR 157/24 Beschluss
- LG München II, 27.02.2025 – 36 S 13190/23 WEG Endurteil · Rn. 42
- LG München II, 27.02.2025 – 36 S 11557/22 WEG Endurteil · Rn. 47