Rechtsprechung / BGH, 06.12.2018 – V ZR 239/17
Zitiert von 6 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 06.12.2018 – V ZR 239/17
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BGH, 24.02.2023 – V ZR 152/22
Urteil · Rn. 20
Leitsatz Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sic…
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BGH, 15.06.2023 – V ZR 222/22
Beschluss · Rn. 5
Leitsatz Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die A…
- KG, 31.07.2019 – 24 W 38/19 Beschluss · Rn. 10
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BGH, 21.03.2019 – V ZR 120/17
Beschluss · Rn. 10
Leitsatz 1. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte…