Rechtsprechung / BGH, 06.12.2018 – V ZR 239/17

Zitiert von 6 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 06.12.2018 – V ZR 239/17

  1. BGH, 24.02.2023 – V ZR 152/22 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sic…

  2. BGH, 15.06.2023 – V ZR 222/22 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die A…

  3. KG, 31.07.2019 – 24 W 38/19 Beschluss · Rn. 10
  4. BGH, 21.03.2019 – V ZR 120/17 Beschluss · Rn. 10

    Leitsatz 1. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte…