Rechtsprechung / BGH, 18.10.2017 – XII ZB 213/16

Zitiert von 14 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 18.10.2017 – XII ZB 213/16

  1. BGH, 09.05.2023 – XIII ZB 9/20 Beschluss · Rn. 9

    Leitsatz Eine Vertrauensperson, die am Haftanordnungsverfahren vor dem Amtsgericht nicht beteiligt war, ist nicht zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss befugt, mit dem die Beschwerde des Betroffenen gegen die H…

  2. BGH, 09.05.2023 – XIII ZB 27/20 Beschluss · Rn. 9
  3. BGH, 11.07.2018 – XII ZB 471/17 Beschluss · Rn. 10

    Leitsatz Das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind (…

  4. BGH, 25.04.2018 – XII ZB 282/17 Beschluss · Rn. 15

    Leitsatz Kann der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige gemäß § 303 Abs. 4 FamFG - hier als Bevollmächtigter - Beschwerde im Namen des Betroffenen einlegen, besteht keine Notwendigkeit für ein darüber hinausg…

  5. BGH, 18.11.2020 – XII ZB 179/20 Beschluss · Rn. 6

    Leitsatz 1. Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwer…

  6. BGH, 17.06.2020 – XII ZB 574/19 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz 1. Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sin…

  7. BGH, 13.03.2019 – XII ZB 523/18 Beschluss · Rn. 7

    Leitsatz 1. Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt…

  8. BGH, 10.06.2020 – XII ZB 355/19 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz 1. Die allgemeine Hinzuziehung eines Dritten zu einem Betreuungsverfahren als Bestandsverfahren ist nicht zulässig (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 282/17, FamRZ 2018, 1251). 2. Nach Beendigun…

  9. BGH, 27.03.2019 – XII ZB 417/18 Beschluss · Rn. 7

    Leitsatz 1. Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt…

  10. BGH, 17.03.2021 – XII ZB 169/19 Beschluss · Rn. 9

    Leitsatz 1. Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt…

  11. BGH, 14.10.2020 – XII ZB 199/20 Beschluss · Rn. 11

    Leitsatz Auch im Betreuungsverfahren kann nach § 34 Abs. 2 FamFG die persönliche Anhörung des Betroffenen unterbleiben, wenn er offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, und das Gericht sich einen noch a…

  12. BGH, 20.11.2019 – XII ZB 501/18 Beschluss · Rn. 15

    Leitsatz Besteht für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung, so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden.

  13. BGH, 17.12.2025 – XII ZB 291/25 Beschluss · Rn. 20

    Leitsatz Zur Auslegung einer Ermächtigung zur Erteilung von Untervollmachten in einer formularmäßigen Vorsorgevollmacht.

  14. BGH, 07.10.2020 – BLw 1/19 Beschluss · Rn. 17

    Leitsatz 1. Das Ausgangsgericht (hier: Landwirtschaftsgericht) darf einer Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur abhelfen, wenn diese statthaft und auch im Übrigen zulässig ist. Deshalb muss es vor der Abhilfe auch die Zul…