Rechtsprechung / BGH, 01.12.2011 – IX ZR 11/11
Zitiert von 20 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 01.12.2011 – IX ZR 11/11
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BAG, 27.03.2014 – 6 AZR 204/12
Urteil · Rn. 27
Leitsatz Setzt ein Arbeitnehmer, der zugleich Gesellschafter des Unternehmens seiner Arbeitgeberin ist, erhebliche Ansprüche auf Arbeitsentgelt über einen längeren Zeitraum nicht durch, stundet er diese Forderungen. Die Stundung …
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BGH, 20.02.2014 – IX ZR 164/13
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrentkredit zurück, indem der vorläufige Insolvenzverwalter Einziehungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen widerruft, kann die dadurch bedingt…
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BGH, 04.07.2013 – IX ZR 229/12
Versäumnisurteil · Rn. 21
Leitsatz 1a. Zahlt ein Gesellschafter, dem im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag von der Gesellschaft Darlehen zurückgewährt worden sind, die erhaltenen Beträge an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage de…
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BGH, 25.06.2020 – IX ZR 243/18
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1. Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung einer Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt hat, darzulegen und zu beweisen, dass…
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BGH, 07.11.2013 – IX ZR 248/12
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen. 2. Ein Benachteiligungsvorsatz un…
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BGH, 18.07.2013 – IX ZR 219/11
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jah…
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BGH, 09.12.2021 – IX ZR 201/20
Urteil · Rn. 10
Leitsatz 1. Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gese…
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BGH, 13.07.2017 – IX ZR 173/16
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Tilgt eine Gesellschaft ein von ihr selbst und ihrem Gesellschafter besichertes Darlehen gegenüber dem Darlehensgeber, liegt die Gläubigerbenachteiligung bei der Anfechtung der Befreiung des Gesellschafters von seiner Si…
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BGH, 26.01.2023 – IX ZR 85/21
Urteil · Rn. 37
Leitsatz 1a. Eine Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10% (und nicht von weniger als 10%) steht der Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nicht entgegen; eine einschränkende Auslegung der Vorschriften über das Kleinbeteiligt…
- OLG Schleswig, 05.06.2024 – 9 U 62/23 Urteil · Rn. 58
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BGH, 10.04.2025 – IX ZR 203/23
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Die Verwertung des in seinem Eigentum stehenden Leasinggegenstands durch den Leasinggeber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers führt nicht zur Anwendung der Grundsätze über die rech…
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BGH, 19.09.2024 – IX ZR 173/23
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Eine Rechtshandlung, mit der eine Schuldnerin für eine Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt, ist nicht allein deswegen gegenüber dem Gesellschafter der…
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BGH, 10.07.2025 – IX ZR 189/24
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Regressansprüche eines Gesellschafters aufgrund der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers stellen wirtschaftlich einem Gesellschafterdarlehen gleichstehende Forderungen dar, ohne dass es insoweit - anders als bei…
- OLG Schleswig, 30.04.2024 – 9 U 86/23 Urteil · Rn. 63
- OLG Köln, 28.08.2023 – 2 U 15/23 Urteil · Rn. 20
- OLG München, 11.07.2023 – 5 U 4147/22 Endurteil · Rn. 27
- OLG Brandenburg, 02.02.2022 – 7 U 126/21 Beschluss · Rn. 12
- LG Köln, 25.01.2022 – 16 O 54/21 Urteil
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OLG Düsseldorf, 24.09.2020 – 12 U 1/20
Urteil
Leitsatz 12 U 1-20 Leitsatz §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 Satz 1, 146 Abs. 1 InsO 1. § 143 Abs. 3 Satz 1, 135 Abs. 2 InsO sind analog anwendbar, wenn die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesi…
- OLG Düsseldorf, 02.03.2017 – I-12 U 25/16 Urteil · Rn. 30