Rechtsprechung / BGH, 29.11.2007 – V ZB 26/07
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 29.11.2007 – V ZB 26/07
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BGH, 16.05.2013 – V ZB 198/12
Beschluss · Rn. 10
Leitsatz 1. Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR ändert daran nichts. 2. Den Antrag kann der einzelne Gesellschafter stellen, ohne …
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BGH, 25.02.2010 – V ZB 92/09
Beschluss · Rn. 8
Leitsatz Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsvers…
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BGH, 10.01.2019 – V ZB 19/18
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz Bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines Miteigentümers im laufenden Teilungsversteigerungsverfahren ergeht, ebenso wie bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag des Schuldners im laufenden Zwangsver…
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BGH, 15.09.2016 – V ZB 183/14
Beschluss · Rn. 13
Leitsatz Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger e…
- BGH, 07.11.2019 – V ZB 135/18 Beschluss · Rn. 23
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BGH, 20.03.2025 – V ZB 63/23
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz 1. Gehört nicht das Grundstück selbst, sondern ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück zum Nachlass, kann jeder Miterbe nicht nur die Teilungsversteigerung des Bruchteils (sog. kleines Antragsrecht), sondern auch alle…
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BGH, 08.07.2021 – V ZB 94/20
Beschluss · Rn. 16
Leitsatz 1. Erbringt der Ersteher nach der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht und ist die GbR berechtigt, die Wiederversteigerung zu beantragen, muss dieser Antrag durch einen zu ihrer Vertretung ber…
- BGH, 25.06.2020 – V ZB 90/17 Beschluss · Rn. 17
- LG Bonn, 11.11.2014 – 6 T 293/14 Beschluss · Rn. 14
- LG Cottbus, 18.07.2022 – 7 T 128/21 Beschluss · Rn. 17
- LG Bonn, 03.09.2014 – 6 T 218/14 Beschluss · Rn. 17