Rechtsprechung / BGH, 12.02.2004 – V ZB 57/03

Zitiert von 13 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 – V ZB 57/03

  1. BGH, 10.10.2017 – VI ZR 520/16 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gelten…

  2. BGH, 14.10.2004 – VII ZB 23/03 Beschluß

    Leitsatz ZPO §§ 494a Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2, 101 Abs. 1 a) Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig. In ihr liegt regelmäßig eine Antragsrücknahme. b) Nach der Antragsrücknahme h…

  3. BGH, 07.12.2010 – VIII ZB 14/10 Beschluss · Rn. 7

    Leitsatz Eine im selbstständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweis…

  4. BGH, 08.10.2013 – VIII ZB 61/12 Beschluss · Rn. 10

    Leitsatz Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden - von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten - Hauptsacheverfahren…

  5. BGH, 21.09.2010 – VIII ZB 73/09 Beschluss · Rn. 7
  6. BGH, 08.07.2010 – VII ZB 36/08 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergeg…

  7. BGH, 01.07.2004 – V ZB 66/03 Beschluss

    Leitsatz ZPO § 494a Abs. 1 und 2 a) Eine auf die Erstattung der dem Antragsteller in einem selbständigen Beweisver- fahren entstandenen Kosten gerichtete Klage ist keine Hauptsacheklage im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO. b) Wird die…

  8. BGH, 14.12.2016 – VII ZB 29/16 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das …

  9. BGH, 20.10.2020 – VI ZB 28/20 Beschluss · Rn. 7

    Leitsatz Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.

  10. OLG Celle, 17.09.2010 – 6 W 150/10 Beschluss · Rn. 7
  11. BGH, 21.12.2004 – IXa ZB 281/03 Beschluss
  12. LG Köln, 10.11.2016 – 1 S 222/15 Urteil · Rn. 9
  13. OLG Saarbrücken, 12.03.2008 – 4 W 312/07 - 59 Beschluss