Rechtsprechung / BFH, 06.12.2017 – II R 55/15

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 06.12.2017 – II R 55/15

  1. BFH, 05.12.2019 – II R 37/18 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.

  2. BFH, 16.09.2020 – II R 49/17 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

  3. BFH, 23.11.2022 – II R 26/21 Urteil · Rn. 12

    Leitsatz NV: Die im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells vom Grundstücksverkäufer übernommene Verpflichtung, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, stellt keine grunderwer…

  4. BFH, 28.09.2022 – II R 32/20 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegen…

  5. FG Berlin-Brandenburg, 02.11.2023 – 12 K 12052/21 Urteil · Rn. 19
  6. BFH, 28.09.2022 – II R 31/20 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz NV: Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist G…

  7. FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 – 5 K 2500/21 Urteil · Rn. 4
  8. BFH, 23.02.2022 – II R 9/21 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz NV: Veräußert ein privater Erschließungsträger ein von ihm zu erschließendes, im Zeitpunkt des Erwerbs aber noch unerschlossenes Grundstück, und sind die in dem Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten nicht gesondert a…

  9. FG Niedersachsen, 11.12.2024 – 9 K 83/24 Urteil · Rn. 15
  10. FG München, 09.10.2024 – 4 K 902/23 Urteil · Rn. 2
  11. FG München, 09.10.2024 – 4 K 236/22 Urteil · Rn. 2