Rechtsprechung / BFH, 23.08.2017 – VI R 4/16
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 23.08.2017 – VI R 4/16
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BFH, 22.02.2018 – VI R 17/16
Urteil · Rn. 27
Leitsatz 1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn . 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäft…
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BFH, 14.12.2023 – VI R 1/21
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an se…
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BFH, 07.07.2020 – VI R 14/18
Urteil · Rn. 38
Leitsatz 1. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EStG ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer pauschal gemäß § 37b EStG versteuert. 2. Sachbezüge au…
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BFH, 28.06.2023 – VI R 28/21
Urteil · Rn. 12
Leitsatz NV: Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
- FG Thüringen, 25.11.2021 – 4 K 122/18 Urteil · Rn. 4
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 – 4 K 4206/18 Urteil · Rn. 6
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2017 – 3 K 2804/15 Urteil · Rn. 22
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BFH, 22.01.2026 – VI R 24/23
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung vo…
- FG Niedersachsen, 10.07.2025 – 5 K 26/24 Urteil · Rn. 11
- FG Köln, 19.03.2024 – 8 K 530/22 Urteil · Rn. 1
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BFH, 14.12.2023 – VI R 2/21
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. NV: Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung a…
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 – 3 K 149/20 Urteil · Rn. 8