Rechtsprechung / BFH, 20.01.2016 – VI R 70/12
Zitiert von 22 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 20.01.2016 – VI R 70/12
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BFH, 18.05.2017 – VI R 9/16
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. D…
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BFH, 13.08.2020 – VI R 27/18
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 - VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2…
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BFH, 10.03.2016 – VI R 69/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…
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BFH, 10.03.2016 – VI R 38/13
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 28.04.2016 – VI R 15/15
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 13.08.2020 – VI R 15/18
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 - VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2…
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BFH, 15.06.2016 – VI R 26/13
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Es gehört zu den Aufgaben des FG als Tatsacheninstanz, das maßgebende ausländische Recht zu ermitteln. Hier: Zurückverweisung der Sache an das FG zur Feststellung, ob Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Sc…
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BFH, 20.01.2016 – VI R 66/12
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. NV: Es wird daran festgehalten, dass Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit der Ehescheidung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt für al…
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BFH, 04.08.2016 – VI R 63/14
Urteil · Rn. 16
Leitsatz NV: Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten betreffende Verfahren in Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Zugewinnausg…
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BFH, 15.06.2016 – VI R 34/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 geltenden Fassung abziehbar . 2…
- FG Thüringen, 14.05.2014 – 3 K 830/13 Urteil · Rn. 18
- FG Schleswig, 17.04.2013 – 5 K 156/12 Urteil · Rn. 11
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BFH, 14.12.2016 – VI R 49/15
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Rechtsstreitigkeiten um den Kindesunterhalt und den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sind keine mit den Scheidungsverfahren im Zwangsverbund zu entscheidenden Scheidungsfolgesachen und damit in Zusa…
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BFH, 15.06.2016 – VI R 25/14
Urteil · Rn. 18
Leitsatz NV: Mit einem Scheidungsfolgeprozess im Zusammenhang stehende Anwaltskosten, die durch eine zunächst im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtige…
- FG Düsseldorf, 15.08.2014 – 3 K 2493/12 E Urteil · Rn. 1
- FG Thüringen, 15.07.2014 – 3 K 538/13 Urteil · Rn. 35
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 – 4 K 1961/12 Urteil · Rn. 13
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BFH, 28.04.2016 – VI R 5/15
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 14.04.2016 – VI R 56/14
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 – 1 K 59/13 Urteil · Rn. 10
- FG Thüringen, 22.10.2014 – 3 K 272/14 Urteil · Rn. 13
- FG Münster, 27.11.2013 – 11 K 2519/12 E Urteil · Rn. 21