Rechtsprechung / BFH, 10.04.2015 – III B 42/14
Zitiert von 19 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 10.04.2015 – III B 42/14
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BVerwG, 29.06.2016 – 2 B 18/15
Beschluss · Rn. 39
Leitsatz 1. Bei einer langfristigen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten muss dieser arbeitsorganisatorische Maßnahmen ergreifen, eine Vertretung einrichten oder das Mandat abgeben, um den Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen…
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BFH, 08.09.2015 – XI B 33/15
Beschluss · Rn. 13
Leitsatz 1. NV: Bei einem Antrag auf Verlegung eines Termins muss der Antragsteller die erheblichen Gründe i.S. des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO so genau angeben, dass sich das Gericht aufgrund der Schilderung ein Urteil über deren Er…
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BFH, 05.05.2020 – III B 158/19
Beschluss · Rn. 8
Leitsatz 1. NV: Jedenfalls wenn ein Antrag auf Terminsverlegung erst am Terminstag gestellt wird, muss der Beteiligte von sich aus die Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich der Verlegungsgrund ergeben soll. 2. NV: Jedenfalls…
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BFH, 21.10.2020 – VII B 119/19
Beschluss · Rn. 27
Leitsatz 1. NV: Liegen infolge eines fehlgeschlagenen Zustellversuchs konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die angegebene Adresse keine Anschrift ist, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken kann, ist der Kläger gege…
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BFH, 07.06.2022 – VIII B 51/21
Beschluss · Rn. 28
Leitsatz NV: Ob das umfangreiche Schwärzen von Kontoauszügen durch einen Rechtsanwalt zur Vermeidung der Offenlegung von Mandatsverhältnissen vom FA als Umstand herangezogen werden darf, um formelle Buchführungsmängel als Grundla…
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BFH, 08.04.2020 – IX B 103/19
Beschluss · Rn. 3
Leitsatz 1. NV: Durch die bloße Bezugnahme auf den eigenen Sachvortrag im Klageverfahren und Schilderung des Verfahrensablaufs wird kein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dargelegt. 2. NV: Für die schlüssige Rüge e…
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BFH, 21.04.2023 – III B 41/22
Beschluss · Rn. 14
Leitsatz 1. NV: Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es eine beantragte Akteneinsicht versagt, ohne dass ein rechtlich anzuerkennender Grund hierfür vorliegt. 2. NV: Beantragt ein erst kurz vor der mündli…
- VGH Bayern, 04.01.2023 – 11 ZB 22.31274 Beschluss · Rn. 6
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BFH, 20.10.2022 – VI B 33/22
Beschluss · Rn. 6
Leitsatz NV: Ein fachkundig vertretener Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann anschließend eine Verletzung der verzichtbaren Verfahrensrechte grundsätzlich n…
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BFH, 14.01.2016 – III B 73/15
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz 1. NV: Eine nicht zu beseitigende Terminüberlagerung mit einem anderen Gerichtstermin ist ein erheblicher, eine Terminverlegung rechtfertigender Grund i.S.d. § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn die andere Sach…
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BFH, 07.11.2017 – III B 31/17
Beschluss · Rn. 7
Leitsatz 1. NV: Wird einem Prozessbevollmächtigten für den Termin zur mündlichen Verhandlung durch ein ärztliches Attest bescheinigt, dass er wegen einer akuten Erkrankung verhandlungsunfähig ist, so ist damit ein erheblicher Gru…
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 – 9 K 263/21 Urteil · Rn. 4
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BFH, 27.01.2016 – IV B 128/15
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz NV: Ein Beschluss, in welchem das Finanzgericht Einsicht in Akten gewährt, die ihm selbst nicht vorliegen und die es nicht kennt, ist wegen Verstoßes gegen § 78 Abs. 1 FGO aufzuheben.
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BFH, 19.01.2026 – V B 56/24
Beschluss · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Ist ein Urteil eines Finanzgerichts kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zu…
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 – 9 K 56/22 Urteil · Rn. 4
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 – 9 K 280/21 Urteil · Rn. 4
- FG Berlin-Brandenburg, 11.07.2017 – 4 K 4280/15 Urteil · Rn. 4
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BFH, 28.07.2026 – VIII B 47, 48/25, VIII B 47/25, VIII B 48/25
Beschluss · Rn. 30
Leitsatz 1. NV: Ein dem Beteiligten gemäß § 155 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 85 der Zivilprozessordnung zuzurechnendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten kann vorliegen, wenn der Prozessbevollmächtigte das Manda…
- FG Hessen, 16.05.2024 – 6 K 551/22 Urteil · Rn. 16