Rechtsprechung / BFH, 26.06.2014 – VI R 51/13

Zitiert von 57 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 26.06.2014 – VI R 51/13

  1. BFH, 14.04.2016 – VI R 5/13 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz 1. NV: Hat ein Arbeitnehmer eine Wohnung seines Arbeitgebers angemietet, und hat der Arbeitgeber die Wohnung an einen Dritten veräußert, obwohl er dem Arbeitnehmer ein Vorkaufsrecht eingeräumt hatte, sind die Aufwendunge…

  2. BFH, 20.01.2016 – VI R 93/13 Urteil · Rn. 9

    Leitsatz NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden sind, sind keine außergewöhnliche…

  3. FG Sachsen-Anhalt, 18.06.2025 – 1 K 776/24 Urteil · Rn. 7
  4. FG Nürnberg, 06.09.2023 – 3 K 988/21 Urteil · Rn. 10
  5. FG Niedersachsen, 03.11.2016 – 2 K 44/16 Urteil · Rn. 3
  6. BFH, 28.04.2016 – VI R 5/15 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …

  7. BFH, 14.04.2016 – VI R 56/14 Urteil · Rn. 9

    Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…

Seite 2 von 2