Rechtsprechung / BFH, 26.06.2014 – VI R 51/13
Zitiert von 57 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.06.2014 – VI R 51/13
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BFH, 14.04.2016 – VI R 5/13
Urteil · Rn. 14
Leitsatz 1. NV: Hat ein Arbeitnehmer eine Wohnung seines Arbeitgebers angemietet, und hat der Arbeitgeber die Wohnung an einen Dritten veräußert, obwohl er dem Arbeitnehmer ein Vorkaufsrecht eingeräumt hatte, sind die Aufwendunge…
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BFH, 20.01.2016 – VI R 93/13
Urteil · Rn. 9
Leitsatz NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, die im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung und einem weiteren Verfahren wegen Vergütung dieser Rechtsanwaltskosten entstanden sind, sind keine außergewöhnliche…
- FG Sachsen-Anhalt, 18.06.2025 – 1 K 776/24 Urteil · Rn. 7
- FG Nürnberg, 06.09.2023 – 3 K 988/21 Urteil · Rn. 10
- FG Niedersachsen, 03.11.2016 – 2 K 44/16 Urteil · Rn. 3
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BFH, 28.04.2016 – VI R 5/15
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 14.04.2016 – VI R 56/14
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…
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