Rechtsprechung / BFH, 09.02.2012 – VI R 22/10
Zitiert von 19 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.02.2012 – VI R 22/10
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BFH, 13.06.2012 – VI R 47/11
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.
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BFH, 08.08.2013 – VI R 72/12
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 …
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BFH, 24.09.2013 – VI R 51/12
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitss…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 27/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz NV: Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre befristet an einer anderen betrieblichen Einrichtung als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S…
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BFH, 15.11.2016 – VI R 4/15
Beschluss · Rn. 14
Leitsatz 1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte abgegolten w…
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BFH, 20.03.2014 – VI R 29/13
Urteil · Rn. 19
Leitsatz Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht als Werbungskosten abziehbar .
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BFH, 08.08.2013 – VI R 59/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehm…
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BFH, 15.05.2013 – VI R 18/12
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Die regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere durch den örtlichen Bezug zum Arbeitgeber gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmer ist deshalb grundsätzlich dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnend…
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BFH, 15.11.2016 – VI R 48/15
Beschluss · Rn. 14
Leitsatz 1. NV: Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte abgegol…
- FG Niedersachsen, 30.11.2016 – 9 K 130/16 Urteil · Rn. 15
- FG Hamburg, 13.10.2016 – 6 K 20/16 Urteil · Rn. 10
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 – 6 K 1103/13 Urteil · Rn. 6
- FG Thüringen, 05.12.2018 – 1 K 594/16 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2018 – 5 K 500/17 Urteil · Rn. 7
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BFH, 15.05.2013 – VI R 43/12
Urteil · Rn. 12
Leitsatz NV: Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich auch dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnenden Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte) tätig wird, wie dies insbesondere bei Leiharbeitnehmern der Fall is…
- FG Niedersachsen, 18.06.2024 – 12 K 38/24 Urteil · Rn. 4
- FG Münster, 25.03.2019 – 1 K 447/16 E Urteil · Rn. 10
- FG Hamburg, 09.07.2014 – 3 K 237/13 Urteil · Rn. 17
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2012 – 3 K 1226/11 Urteil · Rn. 7