Rechtsprechung / BFH, 21.07.2011 – II R 52/10

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 21.07.2011 – II R 52/10

  1. BFH, 15.06.2016 – II B 91/15 Beschluss · Rn. 15

    Leitsatz 1. Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen h…

  2. BVerfG, 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20 Urteil · Rn. 135

    Leitsatz 1. Die Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG setzt einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraus, der nach der vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt überprüfbaren Einschätzung des Gesetzgebers durch die …

  3. BFH, 21.07.2011 – II R 50/09 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Das SolZG ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes umfasst die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5 % der Bemessungsgrundlage für Veranlagung…

  4. BVerfG, 07.06.2023 – 2 BvL 6/14 Kammerbeschluss · Rn. 25
  5. BFH, 17.01.2023 – IX R 15/20 Urteil · Rn. 31

    Leitsatz 1. Der Solidaritätszuschlag war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. 2. Das SolZG 1995 i.d.F. durch Art. 4 des 2. FamEntlastG vom 01.12.2020 (BGBl I 2020, 2616) verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. …

  6. BFH, 14.11.2018 – II R 64/15 Urteil · Rn. 13

    Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist .

  7. BFH, 14.11.2018 – II R 63/15 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu e…

  8. FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 – 10 K 1693/21 Urteil · Rn. 29
  9. BFH, 20.02.2024 – IX R 27/23 (II R 27/15), IX R 27/23, II R 27/15 Urteil · Rn. 36

    Leitsatz Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des G…

  10. BFH, 03.05.2017 – II B 110/16 Beschluss · Rn. 6

    Leitsatz NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.

  11. FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2016 – 1 K 9084/15 Urteil · Rn. 2
  12. FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 – 12 K 1045/13 Urteil · Rn. 12