Rechtsprechung / BFH, 12.05.2011 – VI R 37/10
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 12.05.2011 – VI R 37/10
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BFH, 14.11.2013 – VI R 20/12
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen …
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BFH, 18.06.2015 – VI R 68/14
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode i.S. des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV ist der Zeitpunkt der Behandlung. 2. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich a…
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BFH, 19.11.2015 – VI R 45/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Kind im Zeitpunkt der betreffenden Therapiemaßnahme nicht erkrankt ist. E…
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BFH, 09.05.2012 – X R 43/10
Urteil · Rn. 45
Leitsatz 1.NV: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und § 52 Abs. 24a EStG n.F. erfassen kein Schuldgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird . 2. NV: Es besteht aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen G…
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BFH, 19.10.2011 – X R 48/09
Urteil · Rn. 34
Leitsatz 1. Schulgeld, das bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine inländische lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahlt wurde, kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. vor Inkrafttreten des JStG 2009 als Sonderausgabe…
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BFH, 14.11.2013 – VI R 21/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz NV: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastun…
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2017 – 7 K 1940/17 Urteil · Rn. 6
- FG Düsseldorf, 14.03.2017 – 13 K 4009/15 E Urteil · Rn. 28
- FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 – 1 K 2747/12 Urteil · Rn. 2
- FG Münster, 16.11.2011 – 10 K 200/10 E Urteil · Rn. 53
- FG Münster, 27.01.2017 – 4 K 3471/15 E Urteil · Rn. 6