Rechtsprechung / BFH, 17.06.2010 – VI R 33/08
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.06.2010 – VI R 33/08
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BFH, 23.11.2016 – X R 48/14
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Ents…
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BFH, 24.03.2011 – VI R 59/10
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Ausgleichzahlungen, die auf Grundlage einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB als Gegenleistung für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich an den früheren Ehegatten gezahlt werden, können als Werbungskosten ge…
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BFH, 23.11.2016 – X R 41/14
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden . 2. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss d…
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BFH, 28.06.2023 – VI R 17/21
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs v…
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BFH, 23.11.2016 – X R 60/14
Urteil · Rn. 22
Leitsatz 1. NV: Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden . 2. NV: Eine Ausgleichszahlung für den Auss…
- FG Hessen, 08.07.2014 – 11 K 1432/11 Urteil · Rn. 18
- FG Köln, 26.03.2014 – 7 K 1037/12 Urteil · Rn. 14
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BFH, 19.10.2016 – VI R 22/15
Urteil · Rn. 15
Leitsatz Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbei…
- FG Hamburg, 05.06.2015 – 6 K 32/15 Urteil · Rn. 12
- FG Düsseldorf, 11.10.2013 – 13 K 3322/11 E Urteil · Rn. 24
- FG Baden-Württemberg, 05.11.2012 – 9 K 10/11 Urteil · Rn. 11