Rechtsprechung / BFH, 19.11.2009 – V R 41/08
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 19.11.2009 – V R 41/08
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BFH, 02.09.2010 – V R 55/09
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsem…
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BFH, 22.07.2014 – XI B 29/14
Beschluss · Rn. 19
Leitsatz 1. NV: Nimmt eine Rechnung hinreichend eindeutig auf andere Geschäftsunterlagen Bezug, müssen diese Geschäftsunterlagen der Rechnung nicht beigefügt sein. 2. NV: Ob der Verweis auf andere Geschäftsunterlagen hinreichend …
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BFH, 10.04.2019 – XI R 4/17
Urteil · Rn. 32
Leitsatz Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insbesondere die mobile Erreichbark…
- FG Köln, 12.03.2014 – 4 K 2374/10 Urteil · Rn. 11
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BFH, 10.12.2020 – V R 7/20
Urteil · Rn. 46
Leitsatz Der Anwendung von § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte …
- FG Köln, 15.02.2018 – 2 K 1386/17 Urteil · Rn. 13
- FG Münster, 14.07.2016 – 5 K 826/15 U Urteil · Rn. 7
- FG Schleswig, 17.09.2024 – 4 K 26/22 Urteil · Rn. 21
- FG Münster, 27.08.2024 – 15 K 2717/22 U Urteil · Rn. 32
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BFH, 22.11.2018 – V R 44/17
Urteil
Leitsatz NV: Ein Leistungsbezug ausschließlich und unmittelbar für Zwecke einer Entnahme berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Die unentgeltliche Anschlussverwendung ist dann nicht nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG steuerbar .
- FG Niedersachsen, 04.10.2012 – 16 K 193/12 Urteil · Rn. 2