Rechtsprechung / BFH, 08.07.2009 – VIII R 5/07
Zitiert von 19 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 08.07.2009 – VIII R 5/07
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BFH, 05.10.2017 – VIII R 13/14
Beschluss · Rn. 38
Leitsatz 1. NV: Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als Leistungsempfänger…
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BFH, 17.12.2015 – V R 58/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO endet --auch im Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer-- erst, wenn die aufgrund der Ermittlungen der Fahndungsprüf…
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BFH, 17.11.2015 – VIII R 67/13
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ist, dass für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar ist, in…
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BFH, 17.11.2015 – VIII R 68/13
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist …
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BFH, 24.03.2011 – IV R 13/09
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1. NV: Eine Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung auf zehn bzw. fünf Jahre entfällt nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige seine unrichtigen Angaben vor Ablau…
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BFH, 05.06.2019 – V B 53/18
Beschluss · Rn. 6
Leitsatz 1. NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO wird nur durch für den Steuerpflichtigen als solche erkennbaren Ermittlungshandlungen der Fahndungsbehörden ausgelöst; amtsinterne Maßnahmen wie ein behördlicher Aktenvermerk…
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BFH, 03.07.2018 – VIII R 9/16
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist …
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BFH, 03.07.2018 – VIII R 10/16
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1. NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfr…
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BFH, 12.10.2012 – IX B 87/12
Beschluss · Rn. 4
Leitsatz 1. NV: Stellt sich die Frage nach der Festsetzungsverjährung eines Einkommensteuerbescheids als Folgebescheid, ist die Zwei-Jahres-Frist des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO maßgebend. 2. NV: Im Übrigen ist die Rechtsfrage, ob im…
- FG Hamburg, 26.02.2020 – 5 K 95/17 Urteil · Rn. 18
- FG Düsseldorf, 07.06.2017 – 10 K 2219/14 AO Urteil · Rn. 12
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BFH, 12.01.2010 – VIII B 159/08
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz 1. NV: Es ist geklärt, dass die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung im Sinne von § 171 Abs. 5 Satz 1 AO entweder im Steuerstrafverfahren oder im Besteuerungsverfahren durchgeführt werden kann .…
- FG Düsseldorf, 24.05.2024 – 3 K 2297/20 E Urteil · Rn. 30
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 – 1 K 1423/17 Urteil · Rn. 70
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BFH, 17.12.2015 – V R 59/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO endet --auch im Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer-- erst, wenn die auf Grund der Ermittlungen der Fahndung…
- FG Köln, 22.05.2013 – 8 K 3796/11 Urteil · Rn. 3
- FG Köln, 22.05.2013 – 8 K 3813/11 Urteil · Rn. 2
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BFH, 19.05.2026 – VIII R 17/24
Beschluss · Rn. 20
Leitsatz NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) greift nicht ein, wenn die mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle erst nach Ablauf der ungehemmten, gegebenenfalls verlängerten Festsetzungsfri…
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 – 1 K 2431/17 Urteil · Rn. 17