Rechtsprechung / BFH, 12.02.2009 – VI R 32/08

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 12.02.2009 – VI R 32/08

  1. BFH, 07.05.2009 – VI R 8/07 Urteil · Rn. 12

    Leitsatz 1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn.

  2. BFH, 21.01.2010 – VI R 2/08 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Die Übernahme von Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber führt bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn .

  3. BFH, 01.10.2020 – VI R 11/18 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz 1. Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des…

  4. BFH, 07.05.2009 – VI R 16/07 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Die Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers zur Sicherung der zugesagten Gesamtversorgung gebildet worden ist, führt neben zuv…

  5. FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 – 3 K 4/07 Urteil · Rn. 10
  6. BFH, 20.11.2024 – VI R 21/22 Urteil · Rn. 18

    Leitsatz Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn.

  7. FG Münster, 01.02.2018 – 1 K 2943/16 L Urteil · Rn. 15
  8. FG Schleswig, 25.06.2014 – 2 K 78/13 Urteil · Rn. 2
  9. BFH, 08.02.2024 – VI R 10/22 Urteil · Rn. 22

    Leitsatz Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrec…

  10. FG Thüringen, 08.11.2017 – 3 K 337/17 Urteil · Rn. 13
  11. FG Hamburg, 04.11.2014 – 2 K 95/14 Urteil · Rn. 5
  12. BFH, 15.01.2015 – VI B 103/14 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Widerruf einer dem Arbeitgeber erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) ist ein feststellender, aber nicht vollziehbarer Verwaltungsakt (Anschluss an Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225,…