Rechtsprechung / BFH, 30.10.2008 – VI R 10/07
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 30.10.2008 – VI R 10/07
-
BFH, 05.03.2009 – VI R 23/07
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. D…
-
BFH, 05.03.2009 – VI R 58/06
Urteil · Rn. 21
Leitsatz 1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. D…
-
BFH, 07.09.2012 – IX B 125/11
Beschluss · Rn. 3
Leitsatz 1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung --wie hier: Getrenntleben-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalls abhängt; entsprechend ist auch eine BFH-Entscheidung zur Rechtsfortbild…
-
BFH, 28.08.2014 – V R 22/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Die Beantwortung der Frage, ob im elterlichen Haus ein eigener Hausstand i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG besteht, erfordert eine Abwägung und Bewertung aller Umstände des Einzelfalls. Indizien können sich …
-
BFH, 05.10.2011 – VI B 58/11
Beschluss · Rn. 4
Leitsatz 1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. 2. NV: Das Gericht ist nicht verpflichtet, einem unsubstantiierten Bewei…
-
BFH, 01.02.2012 – VI B 88/11
Beschluss · Rn. 4
Leitsatz 1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an den Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. In der Regel verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den …
- FG Münster, 26.09.2018 – 7 K 3215/16 E Urteil · Rn. 5
- FG Hessen, 08.07.2014 – 11 K 1796/13 Urteil · Rn. 4
- FG Münster, 06.06.2014 – 4 K 3546/11 E Urteil · Rn. 5
-
BFH, 23.08.2013 – VI B 12/13
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz 1. NV: Unterhält der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand, der als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, sind die hierfür angefallenen Kosten auch dann nicht als Aufwendungen für eine do…
-
BFH, 29.10.2012 – VI B 102/12
Beschluss · Rn. 3
Leitsatz NV: Die Entscheidung, ob der Hausstand gegenüber der Wohnung am Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist, an dem die Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, erfordert eine Abwägung und Bewertung aller Umst…
- FG Köln, 22.06.2023 – 11 K 3123/18 Urteil
-
BFH, 18.10.2011 – VI B 34/11
Beschluss · Rn. 2
Leitsatz NV: Die auf die Umstände des individuellen Einzelfalls gestützte Würdigung des Finanzgerichts, nach der Eheschließung und der Zusammenlegung zweier Nebenhaushalte liege der Lebensmittelpunkt beider Eheleute nun am Beschä…
- FG Köln, 14.07.2011 – 6 K 4781/07 Urteil · Rn. 10