Rechtsprechung / BFH, 17.09.2008 – IX R 72/06

Zitiert von 13 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 17.09.2008 – IX R 72/06

  1. BFH, 09.12.2015 – X R 56/13 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist …

  2. BFH, 27.10.2015 – X R 44/13 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz 1. Einkommensteuerrechtliche Antrags- oder Wahlrechte können auch nach Eintritt der Bestandskraft eines vorangehenden Bescheids jedenfalls dann erstmalig ausgeübt oder geändert werden, wenn das FA einen steuererhöhenden …

  3. BFH, 27.01.2010 – IX R 59/08 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz Im Verlustentstehungsjahr nicht ausgeglichene Verluste sind in einen vorangegangenen, nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeitraum auch dann zurückzutragen, wenn für das Verlustentstehungsjahr selbst bereits Festset…

  4. BFH, 30.11.2022 – VIII R 15/19 Urteil · Rn. 18

    Leitsatz 1. Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen…

  5. BFH, 11.11.2014 – I R 51/13 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz NV: Eine Steuerfestsetzung auf Null € in einem Verlustrücktragsjahr hindert eine Beschwer des Steuerpflichtigen nicht, soweit die Festsetzung auf einem Verlustrücktrag beruht und geltend gemacht wird, durch den Ansatz we…

  6. BFH, 24.02.2010 – IX R 57/09 Urteil · Rn. 9

    Leitsatz Ein in Österreich im Jahr 2003 erzielter Verlust ist nicht aus europarechtlichen Gründen ohne Durchführung eines Verfahrens nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2004 zu berü…

  7. BFH, 20.04.2023 – III R 25/22 Urteil · Rn. 25

    Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist.…

  8. BFH, 06.12.2018 – X R 11/17 Urteil · Rn. 13

    Leitsatz 1. Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. …

  9. FG Köln, 23.03.2023 – 11 K 1095/20 Urteil · Rn. 5
  10. BFH, 06.12.2018 – X R 10/17 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz 1. NV: Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V…

  11. FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 – 5 K 809/12 Urteil · Rn. 5
  12. FG Köln, 18.07.2024 – 1 K 1628/21 Urteil · Rn. 17
  13. FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 – 10 V 10044/16 Beschluss · Rn. 3