Rechtsprechung / BFH, 17.09.2008 – IX R 70/06
Zitiert von 20 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.09.2008 – IX R 70/06
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BFH, 10.02.2015 – IX R 6/14
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags setzt nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010, BGBl I 2010, 1768) voraus, dass der Einkommensteuerbescheid des Verl…
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BFH, 12.07.2016 – IX R 31/15
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10…
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BFH, 13.01.2015 – IX R 22/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung n…
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BFH, 16.05.2018 – XI R 50/17
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die …
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BFH, 14.07.2009 – IX R 52/08
Urteil · Rn. 10
Leitsatz 1. Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verl…
- FG Hessen, 29.10.2015 – 4 K 307/15 Beschluss
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BFH, 11.10.2017 – IX R 15/17
Urteil · Rn. 20
Leitsatz 1. NV: Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag nach…
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BFH, 22.01.2013 – IX R 11/12
Urteil · Rn. 13
Leitsatz NV: Die Änderung der Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG setzt nicht nur voraus, dass sich die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen …
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BFH, 28.07.2021 – IX R 29/19
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Ab…
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BFH, 26.08.2010 – X B 219/09
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz NV: Zwischen dem ESt-Bescheid und dem Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug besteht kein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Es besteht deshalb kein zwingender Grund, den einen ESt-Bescheid betreffenden Finanzr…
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BFH, 20.07.2018 – IX R 28/17
Urteil · Rn. 22
Leitsatz 1. NV: Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist auch dann gemäß § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG zu ändern, wenn im angefochte…
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BFH, 11.11.2008 – IX R 44/07
Urteil · Rn. 5
Leitsatz Ein verbleibender Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 Satz 1 , § 23 Abs. 3 Satz 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 gesondert festzustellen, wenn im Einkomm…
- FG Düsseldorf, 06.01.2014 – 13 K 329/13 F Gerichtsbescheid · Rn. 31
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BFH, 23.04.2010 – IX B 3/10
Beschluss · Rn. 3
Leitsatz 1. NV: Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Frage der Feststellungsverjährung betreffend den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d EStG gesondert von der Festsetzungsverjährung der jeweiligen Einkommensteuer-Veranlagung z…
- FG Köln, 23.03.2023 – 11 K 1095/20 Urteil · Rn. 11
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 – 11 K 1669/13 Urteil · Rn. 16
- FG Niedersachsen, 28.10.2015 – 3 K 420/14 Urteil · Rn. 3
- FG Düsseldorf, 07.05.2014 – 15 K 14/14 E,F Urteil · Rn. 12
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BFH, 20.09.2012 – IX B 126/12
Beschluss · Rn. 4
Leitsatz NV: Dem erneut gestellten Antrag auf Verlustfeststellung (betr. Verluste aus Termingeschäften) steht die bestandskräftige (ggf. auch mit fehlerhafter Begründung erfolgte) Ablehnung des ersten Antrags gleichen Inhalts ent…
- FG Niedersachsen, 05.05.2011 – 10 K 263/10 Urteil · Rn. 11